Arbeitsschutz leicht gemacht: Die Gefährdungsbeurteilung

Die elementaren Bausteine für eine erfolgreiche Gefährdungsbeurteilung

Eine rechtssichere Gefährdungsbeurteilung ist das Fundament für den betrieblichen Arbeitsschutz. Sie dient dazu, Gefährdungen am Arbeitsplatz systematisch zu ermitteln, zu beurteilen und daraus notwendige Schutzmaßnahmen abzuleiten und umzusetzen. Eine sorgfältig durchgeführte und dokumentierte Gefährdungsbeurteilung schützt nicht nur Ihre Mitarbeitenden vor Unfällen und Gesundheitsschäden, sondern bewahrt Sie auch vor empfindlichen Bußgeldern durch Berufsgenossenschaften und staatliche Aufsichtsbehörden.

Hier sind die wesentlichen Aspekte, die eine rechtssichere Gefährdungsbeurteilung ausmachen und was Sie berücksichtigen müssen, um Bußgelder zu vermeiden:

1. Systematische Durchführung:

Umfassende Ermittlung: Alle relevanten Gefährdungen müssen erfasst werden. Das betrifft nicht nur offensichtliche Risiken durch Maschinen oder Gefahrstoffe, sondern auch psychische Belastungen, ergonomische Aspekte, Brandgefahren, Infektionsrisiken (insbesondere relevant im Gesundheitswesen), etc.

Beurteilung der Gefährdungen: Für jede ermittelte Gefährdung muss das Ausmaß des Risikos eingeschätzt werden. Dabei werden die Wahrscheinlichkeit des Eintretens eines Schadens und das mögliche Ausmaß des Schadens berücksichtigt. 

Ableitung von Schutzmaßnahmen: 
Basierend auf der Risikobeurteilung müssen geeignete Schutzmaßnahmen nach dem STOP-Prinzip abgeleitet werden: 

- Substitution (S): Ersatz des Gefahrstoffes oder des Arbeitsverfahrens durch eine weniger gefährliche Alternative. 
- Technische Maßnahmen (T): z.B. Schutzvorrichtungen an Maschinen, Absauganlagen. 
- Organisatorische Maßnahmen (O): z.B. Arbeitszeitregelungen, Schulungen, Betriebsanweisungen. 
- Personenbezogene Maßnahmen (P): z.B. persönliche Schutzausrüstung (PSA). 

Die Maßnahmenhierarchie des STOP Prinzips legt fest, dass die Maßnahmen in der Reihenfolge der Buchstaben "STOP" zu priorisieren sind, wobei die Substitution die höchste Priorität hat. Untenstehend finden Sie eine Grafik, die den Ablauf der Maßnahmenhierarchie verdeutlicht. 

Beispiel: 
Wenn beim Arbeiten mit Gefahrstoffen Dämpfe entstehen, die für die Gesundheit schädlich sind, wäre die erste Maßnahme die Substitution, also das Ersetzen des Gefahrstoffs durch einen weniger gefährlichen Stoff. Wenn dies nicht möglich ist, wären technische Maßnahmen wie eine Absaugung zu ergreifen. Organisatorische Maßnahmen könnten eine Begrenzung der Arbeitszeit oder die Verwendung von persönlicher Schutzausrüstung umfassen. 

Umsetzung der Maßnahmen: 
Die abgeleiteten Schutzmaßnahmen müssen tatsächlich im Betrieb umgesetzt und ihre Wirksamkeit überprüft werden. 

Dokumentation: Der gesamte Prozess der Gefährdungsbeurteilung muss schriftlich dokumentiert werden. Dies ist ein zentraler Punkt für die Rechtssicherheit.

2. Berücksichtigung relevanter Rechtsvorschriften:

- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): Dieses Gesetz bildet die Grundlage für alle Maßnahmen des Arbeitsschutzes und verpflichtet den Arbeitgeber zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung (§ 5 ArbSchG).
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Regelt die sichere Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln.
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV): Beinhaltet Anforderungen an den Umgang mit Gefahrstoffen. 
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV): Legt Mindestanforderungen an die Gestaltung von Arbeitsstätten fest. 
- Biostoffverordnung (BioStoffV): Regelt den Schutz vor Gefährdungen durch biologische Arbeitsstoffe. 
- Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV): Schützt vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen. 
- Verordnungen und Regeln der Berufsgenossenschaften (z.B. DGUV Vorschriften, DGUV Regeln, DGUV Informationen): Diese konkretisieren die staatlichen Vorschriften und enthalten branchenspezifische Anforderungen und Empfehlungen.
- Sonstige relevante Gesetze und Verordnungen: Je nach Branche und Tätigkeit können weitere spezifische Vorschriften relevant sein. 

3. Einbeziehung der Beschäftigten:

- Die Beschäftigten sind die Experten für ihre eigenen Arbeitsplätze. Ihre Erfahrungen und Beobachtungen sind wertvoll für die Identifizierung von Gefährdungen und die Entwicklung praktikabler Schutzmaßnahmen. 
- Die Beschäftigten müssen in den Prozess der Gefährdungsbeurteilung eingebunden werden, z.B. durch Befragungen, Begehungen und die Möglichkeit zur Einreichung von Verbesserungsvorschlägen. 
- Die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung und die daraus abgeleiteten Maßnahmen müssen den Beschäftigten bekannt gegeben werden. 

4. Aktualität und Überprüfung:

Eine Gefährdungsbeurteilung ist keine einmalige Angelegenheit. Sie muss regelmäßig überprüft und bei Bedarf aktualisiert werden, insbesondere bei: 

- Änderungen der Arbeitsbedingungen (z.B. neue Maschinen, neue Arbeitsverfahren).   
neuen Erkenntnissen über Gefährdungen. 
- Unfällen oder Beinahe-Unfällen. 
- Änderungen in den relevanten Rechtsvorschriften. 

Die Aktualisierung(en) sollte(n) dokumentiert werden. 

5. Fachkundige Unterstützung:

Je nach Komplexität der Gefährdungen kann es sinnvoll oder sogar notwendig sein, sich fachkundige Unterstützung zu holen, z.B. durch: 

- Sicherheitsfachkräfte.
- Betriebsärzte.
- Externe Beratungsunternehmen.

Was muss also konkret berücksichtigt werden, um Bußgelder zu vermeiden?

- Vollständigkeit: Stellen Sie sicher, dass alle Arbeitsbereiche und Tätigkeiten in die Gefährdungsbeurteilung einbezogen werden. 
- Sachgerechtigkeit: Die Beurteilung der Gefährdungen und die Ableitung der Maßnahmen müssen fachlich fundiert und nachvollziehbar sein. 
- Aktualität: Halten Sie die Gefährdungsbeurteilung auf dem neuesten Stand und passen Sie sie bei Bedarf an. 
- Dokumentation: Führen Sie eine lückenlose und verständliche Dokumentation des gesamten Prozesses. 
- Umsetzung: Sorgen Sie dafür, dass die abgeleiteten Schutzmaßnahmen tatsächlich umgesetzt werden und ihre Wirksamkeit überprüft wird. 
- Einbindung der Mitarbeitenden: Beziehen Sie Ihre Beschäftigten aktiv in den Prozess ein. 
- Einhaltung der Rechtsvorschriften: Stellen Sie sicher, dass Ihre Gefährdungsbeurteilung und die daraus resultierenden Maßnahmen den aktuellen Gesetzen, Verordnungen und Regeln entsprechen. 

Fazit:

Eine umfassende, systematische, aktuelle und gut dokumentierte Gefährdungsbeurteilung, die unter Einbeziehung der Beschäftigten und unter Berücksichtigung aller relevanten Rechtsvorschriften durchgeführt und umgesetzt wird, ist der beste Schutz vor Bußgeldern und vor allem vor Arbeitsunfällen und Gesundheitsschäden Ihrer Mitarbeitenden. Sie ist ein lebendiger Prozess, der kontinuierliche Aufmerksamkeit und Anpassung erfordert.

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